Dies geht aus einem Gutachten der LBD-Beratungsgesellschaft im Auftrag des Ökostrom-Anbieters LichtBlick hervor: Bliebe es bei dem gesetzlich festgelegten Atomausstieg bis 2022, würde sich der Großhandelspreis für die Kilowattstunde Strom gegenüber einem Szenario mit Laufzeitverlängerung um rund 0,3 Cent erhöhen. Da die Strompreise aber täglich erheblich schwankten – allein im letzten Jahr zwischen minus 3,5 und plus 8,6 Cent pro kWh – fiele dieser ohnehin geringfügige Effekt praktisch nicht ins Gewicht.
Die vier großen Energiekonzerne erzeugen heute achtzig Prozent des Stroms. Längere AKW-Laufzeiten zementierten dieses Oligopol. Entscheidend für die künftige Entwicklung der Strompreise sei daher der Wettbewerb, nicht der Kraftwerkspark.
Das Gutachten kritisiert eine Anfang des Jahres vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) veröffentlichte Studie. Darin behaupten die Autoren, Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden würden bei einer Laufzeitverlängerung auf 60 Jahre rund 144 Euro im Jahr einsparen. Diese Annahme ist laut Gutachten unrealistisch, da die BDI-Studie den Einfluss der deutschen Atomkraftwerke auf die Entwicklung der Kosten für die europaweit gehandelten CO2-Zertifikate deutlich überschätze.
Kohlekraftwerke durch Ausstieg länger am Netz
Die Autoren gehen davon aus, dass besonders klimaschädliche Kohlekraftwerke bei einem Ausstieg aus der Atomkraft länger am Netz bleiben, da eine Laufzeitverlängerung den Druck auf die Modernisierung des Kraftwerksparks erheblich mindere. Ältere und besonders klimaschädliche Steinkohlekraftwerke blieben daher länger am Netz, weil Investitionen in effizientere Gaskraftwerke weniger rentabel würden.
Ein bedeutender Anstieg der CO2-Emissionen sei hierdurch allerdings nicht zu erwarten: Innerhalb der am europäischen Emissionshandel beteiligten Staaten hätten deutsche AKWs nur einen geringen Marktanteil von 3,2 Prozent und deshalb nur wenig Einfluss auf den CO2-Ausstoß des europäischen Kraftwerksparks. Die europäischen Klimaziele sind somit laut Gutachten durch den Atomausstieg nicht gefährdet.
Das LichtBlick-Gutachten finden Sie hier.


Energie für Verbraucher – Dr. Aribert Peters / Leonora Holling 








