Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, die Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) aufzuheben, können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung: Die Freigabe der Gelder sei ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien, das MAP stelle das wichtigste Investitionsförderprogramm für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien dar. Das Geld sei sehr gut eingesetzt, denn mit dem Fördervolumen von 380 Millionen würden in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. Das helfe dem lokalen Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische Spitzenstellung der deutschen Industrie werde durch das MAP gestärkt, indem die Förderung regelmäßig auf die jeweils innovativsten Technologien ausgerichtet werde, so der Minister.
Was bedeutet die Wiederaufnahme des MAP konkret?
Der Anfang Mai verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben. Ab dem 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden.
Zu beachten ist, dass die Förderung auf die innovativsten Technologien konzentriert wird, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des MAP, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.
Mehr Informationen zu den neuen Förderkonditionen erhalten Sie hier.


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