Das Econitor Glossar: Kurze Erklärungen rund um Energieverbrauch und Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert den Anteil Erneuerbarer Energien am deutschen Gesamtenergieverbrauch. Dadurch soll einerseits der Anteil an umwelt- und klimaschädlichen Treibhausgasen verringert und andererseits die Abhängigkeit von endlichen fossilen Brennstoffen reduziert sowie die Endlagerproblematik im Bereich der Kernkraft gelöst werden.

Das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz trat am 29.3.2000 in Kraft, und hat den Schutz von Umwelt und Klima zum Ziel:

EEG § 1 :„Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.

Seitdem hat sich das EEG nicht nur als Erfolg in Deutschland selbst herausgestellt, sondern auch als Exportschlager: In fast allen EU-Ländern gibt es ähnliche Gesetze zur Förderung Erneuerbarer Energien und auch nicht-europäische Staaten haben das Gesetz bereits als Vorlage genutzt.

Welche Maßnahmen von staatlicher Seite ergriffen wurden, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu fördern

Um das Ziel des EEG zu erreichen, wurde ein Mindestpreis für aus Erneuerbaren Energien erzeugten Strom festgelegt sowie die nächstgelegenen Netzbetreiber dazu verpflichtet, diesen Strom aufzunehmen und den Erzeugern zu vergüten. Zudem müssen sich die Betreiber der Hochspannungsnetze dazu verpflichten, ihn vorrangig weiterzuleiten.

Des Weiteren besteht für alle EVUs die Pflicht, den Ökostrom in anteiliger Menge zu kaufen. So muss ein Energieversorgungsunternehmen in einer Region, in der grundsätzlich viel Strom aus Erneuerbaren Energien produziert wird, nur wenig oder gar keinen grünen Strom hinzukaufen, während ein Stromanbieter in einer “Ökostrom-armen” Gegend viel aus regenerativen Energien erzeugten Strom erwerben muss. Durch diese Vorgabe sollen regionale Unterschiede ausgeglichen werden.

Dank eines festen Betrags pro eingespeister kWh sowie einer maximalen Laufzeit dieses Betrags von 20 Jahren (Ausnahme: Wasserkraft) wird gewährleistet, dass sich die Produktion von grünem Strom rentiert und in neue Anlagen investiert wird. Grundsätzlich werden die Vergütungssätze für neue Anlagen immer wieder überprüft.

Weitere Fakten, die neben dem Umweltschutz für den Ausbau von Erneuerbaren Energien sprechen

Abgesehen von der Tatsache, dass sich durch den Einsatz regenerativer Energieträger der Anteil an CO2  und weiteren (gesundheitsschädlichen) Treibhausgasen weltweit reduzieren lässt, entstehen durch die Produktion von grünem statt grauem Strom verschiedene positive „Nebeneffekte“: So bedeutet dies die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Der Verzicht auf Atomkraft führt ebenfalls zu mehr politischer und ökonomischer Unabhängigkeit sowie der Lösung eines gravierenden Problems: der Endlagerung von Atommüll. Die Gefahr des Austritts von Radioaktivität aufgrund eines Terroranschlags oder eines Defekts stellt damit ebenfalls kein Problem mehr dar. Die Möglichkeit, Ökostrom dezentral zu erzeugen, macht diese Art und Weise der Energie-Produktion auch für Privatpersonen bzw. Betreiber kleinerer Anlagen interessant.

Übrigens: Die aktuelle Fassung des EEG von 2009 sieht bis 2020 einen Anteil der Erneuerbaren von 30 Prozent an der deutschlandweiten Stromerzeugung vor. Vergangenes Jahr machte die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 16 Prozent des gesamtdeutschen Stromverbrauchs aus.