Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) kritisiert die nach wie vor unbefriedigende Entsorgung quecksilberhaltiger Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren als „umweltpolitisches Ärgernis ersten Ranges“. Die achtlose Entsorgung der sogenannten Gasentladungslampen führe zu einer völlig unnötigen Belastung des Hausmülls mit dem giftigen Metall Quecksilber.
Dass es auch anders gehe, zeigten Erfahrungen im Ausland, wo bis zu achtzig Prozent der ausgedienten Gasentladungslampen ordnungsgemäß gesammelt und recycelt werden. Deutschland zähle hingegen europaweit zu den Ländern mit der geringsten Sammelquote. Umso begrüßenswerter sei es deshalb, dass neuerdings erste Kommunen und andere Gebietskörperschaften in Deutschland verbesserte Rückgabemöglichkeiten anböten. Die Fortschritte seien in diesen Fällen deutlich, aber noch nicht ausreichend.
Recycling von Energiesparlampen: Gründe für niedrige Quote
Obwohl die Abgabe bei kommunalen Wertstoffhöfen oder Schadstoffmobilen kostenlos ist, landen der DUH zufolge ausgediente Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren hierzulande immer noch mehrheitlich im Hausmüll. Insgesamt würden nur rund 35 Prozent der Gasentladungslampen getrennt gesammelt und damit umweltgerecht verwertet, private Haushalte kämen sogar nur auf zehn bis zwanzig Prozent korrekt entsorgte Altlampen. Die Gründe seien vielfältig: Oft mangele es an verbraucherfreundlichen Rückgabemöglichkeiten in der Nähe, die kommunalen Sammelstellen seien umständlich zu erreichen oder hätten ungünstige Öffnungszeiten. Zudem seien vielen Verbraucherinnen und Verbraucher weder ihre Rückgabepflichten noch die Rückgabemöglichkeiten bekannt.
Zwar wachse unter den kommunalen Verantwortlichen das Problembewusstsein, doch nur eine Minderheit ziehe bisher mit konkreten Maßnahmen und Initiativen zur verbesserten Altlampensammlung Konsequenzen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte, bis spätestens 2012 schwedische Verhältnisse bei der Entsorgung von Gasentladungslampen auch in Deutschland zu schaffen, denn dort werden heute bereits achtzig Prozent der Sparlampen korrekt eingesammelt und umweltgerecht entsorgt. Dafür würden aber sowohl mehr Annahmestellen in den Kommunen als auch eine gesetzlich verordnete Rücknahme-pflicht im Handel benötigt. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, müsse gegebenenfalls auch über die Einführung eines Pfandbetrages nachgedacht werden, um die Rückgabequote auf mindestens achtzig Prozent anzuheben.
Hintergrund
Am 1. September 2010 greift die zweite Stufe des EU-weiten Glühlampenausstiegs. Die EG-Verordnung 244/2009 schreibt neue Ökodesign-Anforderungen für Lampen vor, so dass in der ersten Stufe, die seit 1. September 2009 gilt, alle matten Glühlampen sowie klare Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt nicht mehr verkauft werden durften. Ab der zweiten Stufe fallen nun auch alle Glühlampen und Halogenlampen mit mehr als sechzig Watt weg. In insgesamt vier Stufen bis 2012 werden dann alle ineffizienten Standardglühbirnen und konventionelle Halogenglühlampen aus den Verkaufsregalen verbannt.
Ziel der neuen Regelung ist ein deutlicher Beitrag zur Einhaltung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele. Die unter den EU-Staaten und mit dem Europaparlament abgestimmte Regelung dient der Verbesserung der Marktdurchdringung von energieeffizienten Beleuchtungstechniken und soll im Jahr 2020 zu einer Energieeinsparung von rund 39 Terawattstunden führen – das entspricht der Stromerzeugung von sieben modernen Kohle- oder vier großen Atomkraftwerken.

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Kosten Glühbirne vs. Energiesparlampe 








