Das Econitor Glossar: Kurze Erklärungen rund um Energieverbrauch und Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Nachhaltigkeit

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises und wird von den Endverbrauchern zur Förderung der erneuerbaren Energien gezahlt.

Die EEG-Umlage ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgeschrieben. Dieses sieht unter anderem einen Ausgleichsmechanismus vor, mithilfe dessen Stromversorger eine größere Planungssicherheit erhalten sollen: Vor der im Juli 2009 in Kraft getretenen Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) erreichte der Strom aus erneuerbaren Energien die Energieversorgungsunternehmen (EVU) durch die Übertragungsnetzbetreiber zum Preis der jeweiligen Vergütung. Seitdem müssen diese jedoch den grünen Strom an der Strombörse verkaufen.

Die Kosten der EEG-Förderung verbleiben also zunächst einmal bei den Übertragungs-netzbetreibern. Sie ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Börsenpreis für Grundlaststrom und den Vergütungssätzen, die den Betreibern von regenerativ arbeitenden Anlagen für die Abnahme des von ihnen produzierten Ökostroms gezahlt wurden. Je geringer diese Kosten ausfallen, desto geringer fällt auch die EEG-Umlage aus, die für das Jahr 2010 übrigens rund zwei Cent je Kilowattstunde beträgt. Sie wird den Übertragungsnetzbetreibern durch die EVUs erstattet, die diese wiederum an die Endverbraucher weitergeben. Energieintensive Unternehmen müssen im Gegensatz zu anderen Verbrauchern lediglich eine Umlage von 0,05 Cent pro Kilowattstunde entrichten.

Die AusglMechV verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber dazu, die EEG-Umlage bis zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr festzulegen, wobei deren Berechnung von der Bundesnetzagentur überwacht wird.

Um die Höhe der EEG-Umlage für ein Jahr zu bestimmen, müssen die Übertragungs-netzbetreiber eine Prognose darüber abgeben, wie hoch die Menge des produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien und dessen Vergütung sein werden. Die Prognose erfolgt dabei stets auf Basis des Strompreises des laufenden Jahres.