Die Econitor Besserwisser: Was Sie schon immer über Energiesparen und Klimaschutz wissen wollten. Oder sollten.

Der Energieausweis – Wie? Was? Warum? Wozu?

Der Energieausweis für Wohngebäude ist seit 2009 Pflicht. Aber was genau ist ein Energieausweis und welche Vorteile hat er für Sie?

Wie viel Sprit verbraucht Ihr Auto? Auf diese Frage können wohl alle Autobesitzer antworten, fragt man aber Eigentürmer und Mieter nach dem Energieverbrauch ihres Hauses bzw. ihrer Wohnung, müssen viele passen.

Abhilfe schafft hier der Energieausweis. Auf einer Skala, die dem Energieeffizienz-Label für Elektrogeräte ähnelt, lässt sich auf einen Blick die Energiebilanz eines Gebäudes ablesen: Grün steht dabei für „sehr energieeffizient“ und rot für das Gegenteil. Fällt ein Gebäude in den roten Bereich, bedeutet das folglich hohe Warmwasser- und Heizkosten.

Was bringt mir der Energieausweis als Verbraucher?

Der Energieausweis schafft Transparenz: Er zeigt Ihnen, wie hoch die Kosten für Ihre (zukünftige) Wohnung oder Ihr (zukünftiges) Haus wirklich sind. Als Eigentümer sind Sie nicht dazu verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen, auch wenn es natürlich sinnvoll ist, den Energieverbrauch Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung zu kennen.

Vermieter, Verkäufer oder Pächter jedoch sind gesetzlich dazu verpflichtet, Interessenten einen Energieausweis vorzulegen, denkmalgeschützte Gebäude sind allerdings von dieser Pflicht ausgenommen. Für den Verbraucher hat diese Regelung einen enormen Vorteil: Auch wenn sich die zukünftigen Nebenkosten durch den Energieausweis nicht auf den Euro genau beziffern lassen, so können Sie doch einschätzen, wie hoch diese in etwa sein werden. Damit sind Sie bei der Heizkostenabrechnung vor bösen Überraschungen geschützt.

Für ökologisch interessierte Verbraucher hat der Energieausweis noch einen zweiten wichtigen Vorteil: Er verrät Ihnen, wie gut oder schlecht es um die Klimabilanz des betreffenden Gebäudes bestellt ist.

Inerhalb Immobilienbranche erhalten Anbieter durch den Energieausweis die Chance, sich auf dem Markt von der Konkurrenz abzuheben. Da Verbraucher immer stärker auf ihre Nebenkosten achten und allen Prognosen zufolge die Energiekosten weiter steigen werden, nimmt die Bedeutung einer guten Energiebilanz von Immobilien zu.

Aus welchen Teilen besteht der Energieausweis?

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis. Während der Aussteller eines Energieausweises beim Bedarfsausweis den baulichen Zustand des Gebäudes unter die Lupe nimmt, so dienen im Falle des Verbrauchs-ausweises die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren als Grundlage. Damit ist das im Verbrauchsausweis festgehaltene Ergebnis vom Verhalten dieser Bewohner abhängig.

Ein Bedarfsausweis ist vorgeschrieben bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 1.11.1977 ein Bauantrag gestellt wurde (es sei denn, beim Bau selbst oder späteren Modernisierungsmaßnahmen erreichte das Gebäude mindestens das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977). Auch für Neubauten ist seit 2002 ein Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Gebäude kann wahlweise ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Wichtig: Zu jedem Energieausweis gehören Modernisierungsempfehlungen. Dabei handelt es sich um konkrete Vorschläge bezüglich der energieeffizienten Sanierung des Gebäudes. Allerdings sind diese Empfehlungen nicht verpflichtend, sie dienen lediglich der Information.

Wie bereits erwähnt, veranschaulicht das Energieeffizienz-Label des Energieausweises den Energieverbrauch des jeweiligen Gebäudes. Beim Bedarfsausweis werden zwei Werte angezeigt, nämlich der Primärenergie- und der Endenergiebedarf.

Der Verbrauchsausweis zeigt nur einen Wert an: den Energieverbrauch der Bewohner, bereinigt durch einen dem Standort angepassten Klimafaktor. Dieser verhindert, dass bei der Bewertung der Energieeffizienz beispielsweise ein strenger Winter zu Minuspunkten führt.

Energieausweis: Was muss beachtet werden?

Wie hoch Ihre Energiekosten tatsächlich ausfallen, hängt immer auch von Ihrem eigenen “Energie-Verhalten”, den Witterungsbedingungen und dem Standort ab. Das sollten Sie beim Blick auf den Energieausweis stets im Hinterkopf behalten.

Sie haben das Recht, sich als Miet- oder Kaufinteressent den Energieausweis vorlegen zu lassen. Kommt ein Eigentümer Ihrer Bitte nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Achten Sie beim Energieausweis auf Gütesiegel, zum Beispiel das Gütesiegel der Deutschen Energie-Agentur (dena). Denn ansonsten ist für Sie als Verbraucher nicht ersichtlich, ob wirklich ein Fachmann das Gebäude geprüft hat und wie präsize die Analyse war.

Links:

Hier können Sie sich ein Muster eines vollständigen Energieausweises ansehen.

Und hier finden Sie als Eigentümer Aussteller von Energieausweisen.

1 Kommentar
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  1. [...] Mehr Informationen zum Energieausweis erhalten Sie hier. [...]