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Staat fördert Partikelfilter für Dieselfahrzeuge

Montag, 17. Mai 2010 - Diesel-Fahrerinnen und -Fahrer können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Partikelfilter 330 Euro vom Staat erhalten.

Die Richtlinie mit dem sperrigen Namen macht´s möglich: Dank der in Kraft getretenen “Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)” können vom 1. Juni 2010 bis zum 15. Februar 2011 Anträge auf Förderung von Partikelfiltern gestellt werden. Die Antragsformulare finden sich auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Für welche Fahrzeuge gilt die Förderung?

Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (sogenannte leichte Nutzfahrzeuge). Zu den Pkw zählen auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

Die Fördervoraussetzungen unterscheiden sich für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Diesel-Pkw müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgen. Leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und im Zeitraum 13. Mai 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 nachgerüstet werden.

Ich möchte einen Antrag auf Förderung stellen. Was muss ich beachten?

Das Bundesumweltministerium empfiehlt Dieselfahrern, ihre Nachrüstpläne nicht zu lange aufzuschieben. Das Förderprogramm reicht für etwa 160.000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen.

Fahrzeug mit Partikelfilter nachrüsten: Wozu das Ganze?

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität besser wird. So können die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser eingehalten werden. Nachgerüstete Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Zudem werden nachgerüstete Fahrzeuge vom Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum befreit. Auch der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen erhöht sich durch eine Nachrüstung.

Links:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)