Die Ökodesign-Richtlinie dient der umweltgerechten Gestaltung sogenannter energiebetriebener Produkte. Ziel dieser Richtlinie ist es, durch Ökodesign sowohl Energie als auch weitere Ressourcen nicht nur beim Betrieb, sondern schon bei der Herstellung einzusparen. Hier existiert ein großes Einspar-Potential, da über die Hälfte der Ökobilanz eines Produktes bereits durch Produktplanung und -design festgelegt wird. Auch im Rahmen der Entsorgung soll die grüne Richtlinie zu Verbesserungen führen.
Für welche Produkte gilt die Richtlinie?
Bei allen betroffenen Produkten handelt es sich um energiebetriebene Produkte, mit Ausnahme von Verkehrsmittel. Energiebetriebene Produkte benötigen für ihren Gebrauch Elektrizität bzw. fossile oder erneuerbare Energieträger. Als Beispiele sind hier Heizkessel, Kühlschränke, Klimaanlagen, Staubsauger, Fernseher, Haushalts-, Büro- und Straßenbeleuchtung sowie PCs zu nennen.
Die auch Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) genannte Richtlinie setzt die sogenannte Energy using Products (EUP) – Richtlinie der EU in deutsches Recht um, und ist am 7.3.2008 in Kraft getreten.
Sie betrifft alle Produkte
- mit einem jährlichen EU-Verkaufsvolumen von mindestens 200.000 Stück
- mit erheblichen Umweltauswirkungen
- mit großem Potential hinsichtlich einer Verbesserung der Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten
Für jede Produktgruppe werden in Durchführungsmaßnahmen verschiedene Anforderungen festgelegt. Um eine CE-Kennzeichnung tragen, und damit in der EU verkauft, in Betrieb genommen oder in die EU importiert werden zu dürfen, müssen diese Anforderungen erfüllt werden.
Die Vorteile der Ökodesign-Richtlinie – Mehr Energieeffizienz, weniger Kosten
Durch das Umsetzen der Richtlinie nimmt die Energieeffizienz aller betroffenen energiebetriebenen Produkte zu; zusätzlich werden neben Energie noch weitere Ressourcen durch eine effektivere Produktion und Entsorgung eingespart. Damit verbessert sich die Klimabilanz der Produkte zusätzlich noch dadurch, dass weniger Treibhausgas-Emissionen freigesetzt werden.
Neben der Umwelt profitiert der Verbraucher von den Produkten mit besserer Ökobilanz: Durch einen niedrigen Strom- und Wasserverbrauch lassen sich bei gewohnt hohem Komfort Kosten sparen. So darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Stand-by-Modus seit Anfang des Jahres nicht mehr als ein bis zwei Watt ausmachen. Für Kühl- und Gefriergeräte gelten ab Juli ebenfalls neue Obergrenzen für den Verbrauch. Und Fernsehgeräte, die ab August auf den Markt kommen, werden maximal so viel Strom verbrauchen wie Durchschnittsgeräte, die momentan käuflich zu erwerben sind.
Wie geht es weiter?
Die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie ist noch nicht für alle betroffenen Produkte erfolgt, für zehn weitere Produktkategorien, darunter Klimaanlagen, Werkzeugmaschinen und Industrieöfen werden bis 2011 Durchführungsmaßnahmen erlassen.
Linktipps:
Informationen zur Ökodesign-Richtlinie auf der Homepage der Europäischen Union
Mehr zu den einzelnen Verordnungen für verschiedene Produktkategorien

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